Gute Gründe für eine ästhetische Zahnkorrektur
Frühbehandlung bei Kindern ab ca. 8 Jahren
Dass Kinder heute häufiger mit Zahnspangen versorgt werden als früher, hat mehrere Gründe: die Eltern legen größeren Wert auf gesunde und gerade Zähne. Außerdem kennt man heute die negativen Folgen von Zahn- und Kieferfehlstellungen besser als früher, z.B. auch für die Sprachentwicklung. Unsere Frühbehandlung sorgt oft schon im Grundschulalter für eine gesunde Entwicklung Ihres Kindes.
Zahnkorrektur bei Jugendlichen
Ästhetische Zahnkorrektur auch noch im fortgeschrittenen Erwachsenenalter
Für eine KFO-Behandlung im Erwachsenenalter gibt es mehrere Gründe:
- Sitzen einzelne Zähne schief im Kiefer oder stimmt der Biss nicht, weil Ober- und Unterkiefer nicht richtig zusammenpassen, dann kann dies weitreichende Folgen haben: z. B. Magen- und Darmbeschwerden durch eine schlechte Kaufunktion, Sprach- oder Zungenfehler.
- Stehen die Zähne kreuz und quer im Keifer, kann es auch verstärkt zu Karies sowie Parodontitis kommen. Denn bei der häuslichen Mundhygiene können die schädlichen Beläge nicht entfernt werden.
- Durch einen falschen Biss verspannen Nacken- und Kiefermuskulatur. Dadurch wird auch die Haltung negativ beeinflusst. Hals und Atemwege werden belastet, wenn der Mund sowohl nachts beim Schlafen als auch tagsüber beim Atmen nicht richtig geschlossen wird.
Unsichtbare Behandlung mit Alignern
Diese Therapieform ist speziell bei Erwachsenen beliebt. Bei der unsichtbaren Zahnkorrektur handelt es sich um ein kieferorthopädisches Verfahren zur Korrektur von Zahnfehlstellungen mit Hilfe einer Serie von herausnehmbaren transparenten Kunststoffschienen, den sogenannten Alignern.
Jeder Aligner hat eine Tragezeit von 1 bis 2 Wochen. Mit jedem Aligner ändern sich Stärke und Richtung der auf die Zähne wirkenden Kräfte minimal, sodass das Behandlungsziel in vielen kleinen Einzelschritten erreicht wird. Je nach Situation der zu behandelnden Fehlstellung ergibt sich ein Bedarf von ungefähr 14 Schienen. Die Schienen sollen täglich mindestens 22 Stunden lang getragen werden, Ausnahmen sind also nur die Mahlzeiten. Die Behandlungsdauer liegt durchschnittlich zwischen 3 bis 4 Monaten.
Gerne erstellen wir für Sie eine computergestützte 3D-Simulation der geplanten Zahnstellungskorrekturen. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin: Dr. N. Jaguljnjak informiert Sie gerne zu diesen Themen.
Unser FAQ rund um die KFO
Beratungen und Kontrolluntersuchungen werden in jedem Alter von den Krankenversicherungen gezahlt.
Ob eine Behandlung durch die Krankenkasse übernommen wird und ob ggf. privat zu tragende Zusatzkosten entstehen, wird vor der Behandlung abgeklärt. Sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Patientinnen und Patienten erhalten einen ausführlichen Behandlungsplan einschließlich Kostenaufstellung. Sie wissen in jedem Fall vor der Behandlung, welche Kosten entstehen und ob diese Kosten erstattet werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung ab einem definierten Behandlungsbedarfsgrad, d.h. eine Zahn- oder Kieferfehlstellung muss eine bestimmte Ausprägung haben, damit die Krankenkasse zahlungspflichtig ist. Die Beurteilung erfolgt nach 5 sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (kurz: KIG). Die kieferorthopädischen Leistungen sind durch den Gesetzgeber auf eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung beschränkt (SGB V).
Ab KIG 3 übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Behandlung. Zunächst werden 80 % der Kosten von der Krankenkasse übernommen und 20 % müssen als Eigenanteil durch den Versicherten gezahlt werden. Nach Abschluss der Behandlung erstattet die Krankenkasse den Eigenanteil, d.h. der Versicherte bekommt den im Laufe der Behandlung gezahlten 20%igen Kostenanteil zurück. Ggf. sinnvolle Zusatzleistungen für neuere und modernere Behandlungsmittel werden nicht erstattet. Darüber erhalten die Versicherten vor der Behandlung eine detaillierte Aufstellung und selbstverständlich während der Behandlung eine entsprechende Abrechnung.
Eine erste Untersuchung sollte mit dem Schulanfang, d.h. zwischen dem 5. und 7. Lebensjahr, erfolgen. Meistens ist zu diesem Zeitpunkt noch keine Behandlung notwendig, aber wir empfehlen eine Kontrolle, um den optimalen Zeitpunkt für eine Behandlung festzustellen. In der Regel werden die meisten Kinder durch die behandelnden Zahnärztinnen und Zahnärzte auf die Notwendigkeit einer Kontrolle beim Kieferorthopäden aufmerksam gemacht. In diesem Fall sollten Sie umgehend einen Termin vereinbaren. Zwischen dem 9. und dem 11. Lebensjahr ist eine kieferorthopädische Kontrolluntersuchung in jedem Fall empfehlenswert, da es sich um das optimale Alter für den Beginn einer ggf. notwendigen Behandlung handelt.
Grundsätzlich können Sie sich aber bei Bedarf jederzeit und in jedem Alter zu einer Kontrolluntersuchung oder Beratung vorstellen.
Zunächst erfolgt bei einem ersten Termin eine Untersuchung und Beratung. Wir besprechen mögliche Wünsche oder Probleme und können i.d.R. eine erste Einschätzung über den Behandlungsaufwand, die Kosten und den weiteren Ablauf geben.
Bei diesem ersten oder einem weiteren Termin werden dann (falls erforderlich) Modelle, Fotos und Röntgenaufnahmen angefertigt. Nach genauer Auswertung aller diagnostischen Unterlagen wird ein Behandlungsplan erstellt und eine Kostenaufstellung gemacht. Vor der eigentlichen Behandlung erfolgt eine Abklärung, ob und welche Kosten durch die Krankenkasse übernommen werden. Nach einer weiteren ausführlichen Beratung und Aufklärung kann die Behandlung beginnen.
Die Kontrollen bei herausnehmbaren und festsitzenden Apparaturen erfolgt i.d.R. alle 6–8 Wochen.
Selbstverständlich können sich unsere Patientinnen und Patienten die Farbe der herausnehmbaren Zahnspange aussuchen. Die herausnehmbaren Apparaturen werden in einem kieferorthopädischen Fachlabor in Frankfurt nach höchsten Qualitätskriterien individuell angefertigt.
Bei ausreichender Zahnpflege und regelmäßigen Kontrollen ist das Risiko von Schäden an den Zähnen (Karies, Entkalkungen, Zahnfleischentzündungen) durch eine festsitzende Behandlung als gering einzustufen.?Jede medizinische Behandlung ist allerdings mit dem Risiko von unerwünschten Nebenwirkungen verbunden. Deshalb kontrollieren wir vor und während der Behandlung die Zahnpflege, die Zähne sowie den Zahnhalteapparat.
Grundsätzlich empfehlen wir eine Bracketumfeldversiegelung im Rahmen der festsitzenden Behandlung durchzuführen. Wir empfehlen zusätzlich regelmäßige Prophylaxebehandlungen bei uns durchführen zu lassen. So reduzieren wir das Risiko von unerwünschten Nebenwirkungen während der festsitzenden kieferorthopädischen Therapie.
Für gleichmäßige, gerade Zähne ist es nie zu spät! Zahnbewegungen sind grundsätzlich ein Leben lang möglich.
Auch wenn eine neue prothetische Versorgung geplant ist, kann eine vorhergehende Behandlung die Funktion und Stabilität wesentlich verbessern. Wenn es darum geht, nicht nur Zahnfehlstellungen sondern auch Kieferfehlstellungen nach dem abgeschlossenen Wachstum zu korrigieren, reicht eine Zahnspange allein evtl. nicht aus. In diesem Fall kann allerdings mit einem kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Vorgehen eine Verbesserung von Funktion und Aussehen erreicht werden.
Nach Maßgabe der gesetzlichen Krankenversicherung – SGB V §12 – muss eine kieferorthopädische Behandlung „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" sein. Der Leistungsumfang darf dieses Maß nicht überschreiten.
Dies steht im Gegensatz zu einer Behandlung auf aktuellem medizinischem und wissenschaftlichem Kenntnisstand. Wünschen Sie Leistungen, die über das gesetzliche Maß hinausgehen und die die Behandlung angenehmer, schonender, ästhetisch ansprechender und schneller machen, bieten wir Ihnen diese Leistungen an. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.